Bieten Sie auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular an? Dann sollten Sie wissen, was das Oberlandesgericht Köln hierzu entschieden hat (Az. 6 U 121/15).

Im entschiedenen Fall hatte der Betreiber einer Webseite (hier: eine Steuerberatungskanzlei) ein Kontaktformular angeboten, über das Interessenten eine Nachricht an die Kanzlei schicken konnten. Datenschutzhinweise dazu, wie die Verarbeitung der Eingaben – inbesondere der personenbezogenen Daten – erfolgen würde, fehlten auf der Seite.

Das Gericht sah in der fehlenden Datenschutzerklärung eine Verletzung von § 13 Telemediengesetz (TMG) und zugleich eine Wettbewerbsverletzung (§ 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG).

Gesetzesänderung: Schriftform muss in AGB zu Textform werden

Verträge, die digital abgeschlossen werden können, sollen künftig auch digital kündbar sein. Dies ist der Hintergrund einer aktuellen Gesetzesänderung im AGB-Recht. Zum 1. 10. 2016 ändert sich § 309 Nr. 13 BGB, der regelt, an welche Form der AGB-Verwender seinen Vertragspartner z.B. für eine Kündigungserklärung binden darf. Nach bisheriger Rechtslage ließ das AGB-Recht zu, dass ein Unternehmer seinen Kunden auferlegt, Kündigungen ausschließlich per Brief oder Fax zu schicken. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung will der Gesetzgeber solche Formvorschriften künftig nicht mehr dulden. Vielmehr sollen Kunden auch per E-Mail kündigen oder sonstige Erklärungen wirksam abgeben dürfen.

Prüfung bisheriger Schriftformklauseln erforderlich

Aufgrund der Gesetzesänderung sollten alle Dienstleister, die AGB mit Kündigungsregelungen verwenden, ihre AGB dahingehend prüfen...

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Unser Handbuch „Rechtsgrundlagen für Kreative“ erscheint als vollständig aktualisierte und erweiterte 3. Auflage am 12. 9. 2016.

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Neue Themen:

  • Verbraucher-Streitschlichtung (OS-Plattform)
  • Sachmängel, Gewährleistungsrecht und Garantie
  • Verkauf von Schmuckwaren (Thema „nickelfrei“)
  • Verkauf von Lebensmitteln

Aktualisierte Themen:

  • AGB-Gestaltung
  • Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
  • Designrecht
  • Markenrecht
  • Verkauf von Elektrogeräten (Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten)

 

Die Kanzlei Wegener & Adamaszek ist am 25. 8. 2016 Gastgeber für die Mitglieder des Startup-Netzwerks SUN e.V.  Unser Vortrags- und Diskussionsabend befasst sich mit den häufigsten Gründungsfehlern, denen wir in unserer anwaltlichen Praxis begegnen.

Dabei lassen sich Fehler bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei der Gestaltung eines GbR- oder GmbH-Vertrags, bei Markenanmeldungen der dem Schutz von Produktdesigns ebenso vermeiden wie „Unfälle“ bei der Gesaltung von NDAs und Arbeitsverträgen – richtige Beratung vorausgesetzt.

Mit unserer Veranstaltung wollen wir aktuellen und künftigen Gründern ein Gespür für die rechtlichen Fallen vermitteln und praktische Lösungen darstellen.

Referenten: Rechtsanwalt Franz Wegener und Rechtsanwalt Dirk Adamaszek

 

SUN e.V. über sich:

Das Startup-Netzwerk SUN e.V. ist eine unabhängige Initiative, die StipendiatInnen und...

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Weitergabe von Kundendaten bei Unternehmenskauf: Datenschutz beachten!

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat jüngst erhebliche Bußgelder wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht verhängt. Anlass war der Verkauf eines Unternehmens (hier: Online-Shop). Der Verkäufer übergab dem Käufer dabei nicht nur Domain, Software und Lagerbestand, sondern auch seine Kundendaten. In den personenbezogenen Daten der Kunden waren unter anderem E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Zahlungsinformationen und Bestellhistorien enthalten.

Die Übermittlung solcher personenbezogener Daten bei einem Unternehmenskauf erfordert die vorherige Zustimmung der betroffenen Kunden. Ohne ihre Zustimmung ist die Datenübermittlung rechtswidrig.

Ferner darf der Unternehmenskäufer die Kundendaten nicht zu Werbezwecken nutzen – selbst dann nicht, wenn der Kunde gegenüber dem früheren Shop-Betreiber seine Einwilligung in die Werbung erklärt hatte. Denn die Einwilligung gilt nur für den ursprünglichen Betreiber, nicht aber für den...

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