Arbeitsrecht

Mobile Ice Cream VendorWir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts. Dazu gehören…

  • Arbeitsverträge
  • Änderungen und Nachträge
  • Zielvereinbarungen, Bonusvereinbarungen, Tantiemen
  • Zeitarbeit
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Datenschutzrechtliche Aspekte
  • Mitarbeiterbeteiligungen, virtuelle Unternehmensanteile
  • Tarif- und Betriebsvereinbarungen
  • Regelung von Kurzarbeit, Saisonbeschäftigung und Arbeit auf Abruf
  • Abmahnungen
  • Kündigungen und Änderungskündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Wiedereingliederung
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Regelung von Abfindungen
  • Arbeitszeugnisse, Zeugnisstreit
  • Betriebsübergänge

 

Abgrenzung zu Werkverträgen und Dienstverträgen

Nicht immer ist es einfach, ein Anstellungsverhältnis von anderen Vertragstypen abzugrenzen. Insbesondere können Überschneidungen bestehen zu Werkverträgen und Dienstverträgen. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Einordnung.

 

Freie Mitarbeiter und Scheinselbständigkeit

Probleme kann auch die saubere Abgrenzung regulärer Arbeitsverhältnissen von Verträgen mit freien Mitarbeitern, Handelsvertretern oder Franchisenehmern bereiten. Wir helfen Ihnen, entsprechende Verträge so zu gestalten, dass Sie später nicht dem Problem der Scheinselbständigkeit begegnen – soweit das bei den beabsichtigten Konstellation Ihrer Zusammenarbeit möglich ist.

Schutz vertraulicher Informationen / Wettbewerbsklauseln

Wenn Ihre Mitarbeiter oder Beauftragten Zugang zu besonders sensiblen Unternehmensinformationen erhalten, kann für Sie der Abschluss ausdrücklicher Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) empfehlenswert sein. Ferner kommt die Vereinbarung von Wettbewerbsklauseln in Betracht. Wir beraten Sie zu den entsprechenden Gestaltungsoptionen.

Bring Your Own Device (BYOD)

Aufgrund der fortschreitenden technologischen Entwicklung nutzen immer mehr Arbeitnehmer private Smartphones und Laptops auch am Arbeitsplatz. Das bringt für den Arbeitgeber technische und rechtliche Risiken mit sich. Wie ein Betrieb mit den mitgebrachten Geräten (Bring Your Own Device – BYOD) umgehen will, sollte daher im Arbeitsvertrag geregelt werden. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

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