Gestaltung von Verkaufsplattformen

Robot pushing a Shopping Cart

Sie betreiben eine Plattform, auf der Unternehmer ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten können („elektronischer Marktplatz“) ? Oder Sie möchten eine solche Plattform demnächst einrichten? Dann begleiten wir Sie gern umfassend mit unserer rechtlichen Expertise.

Nutzungsbedingungen zwischen Plattform und Anbietern (Platform to Business – P2B)

Wenn Sie einen Marktplatz oder eine ähnliche Plattform einrichten wollen, müssen Sie die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Plattform-Betreiber und Ihren Anbietern regeln. Folgende Aspekte müssen Sie dabei typischerweise berücksichtigen:

  • Welche Verkäufer oder Dienstleister (im folgenden „Anbieter“) möchten Sie auf Ihrer Plattform zulassen?
  • Soll der Registrierungsvorgang vollständig automatisiert sein, oder wollen Sie sich eine Prüfung der einzelnen Anbieter vorbehalten?
  • Welche Arten von Waren oder Dienstleistungen wollen Sie auf Ihrer Plattform zulassen? Soll Angebote auf bestimmte Kategorien beschränkt sein? Geben Sie Kategorien vor, oder können auch die Nutzer selbst neue Kategorien einrichten oder vorschlagen?
  • Auf welche Weise prüfen Sie die steuerliche Unbedenklichkeit der Anbieter auf Ihrer Plattform (§ 22f UstG)?
  • Urheber- und Nutzungsrechte an Produktbeschreibungen und Produktfotos
  • Haftung für Markenrechtsverletzungen durch Anbieter
  • Mechanismus für die Beanstandung von Angeboten („Notice and take-down“)
  • Wollen Sie ein Einrichtungsentgelt erheben für die erstmalige Registrierung eines Anbieters?
  • Wollen Sie laufende Grundentgelte für die Nutzung erheben, z.B. monatlich oder jährlich?
  • Wollen Sie erfolgsabhängige Entgelte erheben (Verkaufsprovision, Vermittlungsprovision, Umsatzbeteiligung)?
  • Wollen Sie selbst Zahlungsdienstleistungen anbieten, oder soll die Zahlungsabwicklung ausschließlich direkt zwischen den Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer bzw. Dienstleister und Auftraggeber) erfolgen?
  • Wenn Sie Entgelte erheben: Wie soll die Abrechnung zwischen der Plattform und den Plattformteilnehmern erfolgen?
  • Auf welche Weise erhalten Sie Ihre Nutzungsentgelte? Wollen Sie z.B. mit Lastschrifteinzug arbeiten?
  • Welche Vertragslaufzeit wollen Sie vorsehen? Welche Kündigungsfristen wollen Sie als Plattform-Betreiber vorsehen gegenüber Ihren Verkäufern oder Dienstleistern?
  • Wollen Sie sich als Plattformbetreiber Sonderkündigungsrechte vorbehalten oder bestimmte Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung festlegen?
  • Regelungen zur Verarbeitung von Daten von Anbietern und Kunden (DSGVO)
  • Steuerliche Compliance zur Vermeidung der Umsatzsteuer-Haftung elektronischer Marktplätze (§ 25e UstG)
  • Erfüllung der Vorgaben der neuen Platform-to-Business-Verordnung (P2B Regulation)

Vertragsbedingungen zwischen Anbietern und Kunden

Auf elektronischen Marktplätzen werden Verträge zwischen dem Anbieter eine Leistung (Plattform-Teilnehmer) und dem jeweiligen Kunden (Besucher der Plattform) geschlossen. Wenn dabei ein Kunde als Verbraucher kauft, schließt er einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB). In diesem Fall muss der Anbieter (Verkäufer oder Dienstleister) umfangreiche Informationen über seine Verkaufsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers zur Verfügung stellen (Informationspflichten nach § 312d BGB). Dabei handelt es sich unter anderem um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers, um die Widerrufsinformationen und um die Datenschutzerklärung.

Eingabemöglichkeiten für die AGB des Anbieters

Damit der Anbieter diese Informationspflichten erfüllen kann, müssen Sie als Plattform-Betreiber technische Möglichkeiten schaffen zur Hinterlegung der AGB des Anbieters, seiner Widerrufsinformationen und seiner Datenschutzerklärung. Diese Pflichtinformationen müssen dann in geeigneter Form zusammen mit den Angeboten eines Anbieters angezeigt werden.

Vertragsbestätigung per E-Mail

Sobald ein Anbieter einen Vertrag mit einem Verbraucher über Ihre Plattform abgeschlossen hat, muss der Verbraucher eine Vertragsbestätigung per E-Mail erhalten. Auch in dieser Vertragsbestätigung müssen die AGB und die Widerrufsinformationen des Anbieters enthalten sein. Diese Pflicht ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung über die Vertragsbestätigung in § 312f BGB.

Besonderheiten für digitale Inhalte und Dienstleistungen

Ferner sind Besonderheiten zu beachten, wenn digitale Inhalte (z.B. Downloads) oder Dienstleistungen angeboten werden sollen. Hierfür gelten andere Widerrufsbedingungen als für Kaufverträge über physische Waren. Dem entsprechend muss der Anbieter auch eine abweichende Widerrufsbelehrung hinterlegen.

Sofern ein Verkäufer auf Ihrer Plattform sowohl physische Waren als auch digitale Inhalte oder Dienstleistungen anbieten kann, muss die Plattform technisch in der Lage sein, für einen Verkäufer mehrere Widerrufsbelehrungen parallel zu speichern und je nach Produkt oder Dienstleistung passend darzustellen – und in der Vertragsbestätigung per E-Mail die passende Widerrufsbelehrung mitzuschicken.

Rechtstexte-Service für Verkäufer und Dienstleister Ihrer Plattform

Machen Sie es den Unternehmern so einfach wie möglich, rechtssicher auf Ihrem Marktplatz zu verkaufen! Dazu bieten wir die passgenaue Erstellung von Rechtstexten (Impressum, AGB, Widerrufsinformationen und Datenschutzerklärung) für Ihre Verkäufer und Dienstleister an – als Online-Service, der für Ihr Anbieter rund um die Uhr verfügbar ist. Die Erstellung der erforderlichen Rechtstexte können wir auch direkt einbinden in den Registrierungsprozess auf Ihrer Plattform – so dass Ihre Anbieter sofort rechtssicher starten können.

Für Ihre Plattform ist die Einrichtung unseres Rechtstexte-Service zudem kostenfrei.

Anwaltliche Beratung

Gern beraten wir Sie in allen rechtlichen Aspekten, die für elektronische Marktplätze und sonstige Online-Plattformen relevant sind. Je eher Sie unsere Beratung hinzuziehen, desto besser und kostengünstiger können Sie rechtliche Anforderungen bei der Entwicklung der Software berücksichtigen. Wir weisen Sie frühzeitig auf wichtige Rahmenbedingungen und deren Umsetzungsmöglichkeiten hin. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Betreuung verschiedener Marktplätze, Plattformen, Shopsysteme und Apps. Gern sprechen wir auch direkt mit Ihren, um technische Details – etwa zu Datenschutzfragen – effizient auf dem kurzen Dienstweg zu klären.

Verwandte Themen