Geschäftskonzepte und Know-How

Locked CaseIn Deutschland sind Geschäftsideen, Konzepte und sonstiges Know-How in vielen Fällen nicht durch das Urheberrecht oder das Patentrecht geschützt. Dennoch gibt es Wege, entsprechendes Wissen zu schützen und kontrolliert zu lizensieren. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

 

Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement / NDA)

Wenn Sie mit Partnern zusammenarbeiten wollen – seien es Zulieferer, Lohnfertiger, Vertriebsmitarbeiter, Franchise-Nehmer oder Investoren – kann es erforderlich sein, gewisse interne, vertrauliche Informationen offenzulegen. Um Ihren Partner zu verpflichten, diese Informationen nur zum vorgesehenen Zweck zu verwenden, sollten Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Verschwiegenheitsvereinbarung, Non-Disclosure Agreement, NDA) abschließen. Solche Vereinbarungen können von Fall zu Fall unterschiedliche Elemente enthalten und sollten für eine optimale Wirksamkeit stets auf den konkreten Fall zugeschnitten sein.

Wir erstellen individuell passende Vertraulichkeitsvereinbarungen.

 

Lizenzvereinbarung für Geschäftsideen und Konzepte

Wenn Sie einen passenden Geschäftspartner gefunden haben, der Ihre Geschäftsidee mittragen will, sollten Sie die Einzelheiten der Zusammenheit detailliert regeln. Dabei gibt es gibt eine Vielzahl an Kooperationsmöglichkeiten:

  • Zusammenarbeit durch Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen
  • Bildung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft als Projektgesellschaft (GbR, GmbH, UG, AG, KG etc.)
  • Bildung einer stillen Gesellschaft
  • Franchising
  • Einräumung von Nutzungsrechten gegen fixes Entgelt oder Umsatzbeteiligung
  • Vollständiger Verkauf einer Geschäftsidee ohne weitere Beteiligung des Ideengebers
  • Lizenzzahlung für die Unterlassung der Ausübung eines Geschäfts

Wir stellen Ihnen alle Optionen dar und beraten Sie, welcher Weg sich am besten eignen würde.

 

Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Auch ohne eine explizite vertragliche Regelung kann der Missbrauch anvertrauter interner Informationen eine strafbare Handlung sein. Ein solcher Straftatbestand ist z.B. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthalten. Ein Verstoß hiergegen kann zugleich Schadensersatzansprüche des geschädigten Unternehmers auslösen.

Wenn Sie von einem solchen Fall betroffen sind, helfen wir Ihnen gern weiter.

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