Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Kernbereich des Rechts des geistigen Eigentums. Dabei finden sich urheberrechtliche Regelungen in einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze – z.B. dem Urheberrechtsgesetz, dem Kunsturhebergesetz, dem Verlagsgesetz, dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, aber auch in technisch sehr speziellen Ausprägungen wie dem Halbleiterschutzgesetz.

Dabei gibt es vielfältige Überschneidungen mit angrenzenden Rechtsgebieten, zum Beispiel dem Markenrecht, dem Designrecht oder dem Patentrecht.

 

Wie wir Ihnen helfen können

Wir beraten Urheber, ausübende Künstler, Rechteverwerter, Lizenznehmer und andere Beteiligte in allen Fragen des Urheberrechts:

  • Prüfung der Voraussetzungen des Urheberrechts (Schöpfungstiefe, Werkcharakter)
  • Abgrenzung zu anderen Rechtearten (Namen, Werktitel, Marken, Internetdomains, Designs, Patente, wettbewerbsrechtliche Ansprüche, Recht am eigenen Bild)
  • Vertragsgestaltung für Urheber untereinander (Gemeinsame Werkschöpfung, Künstlerkollektive, Zusammenarbeit zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen aller Art (Werknutzung Print/Digital, Aufführungsrechte, Senderechte, Gastspielvertrag, Vertriebsvertrag, Model-Release-Vertrag)
  • Urheberrechtliche Regelungen bei Unternehmensgründungen
  • Urheberrecht für Softwareentwickler
  • Verteidigung gegen Urheberrechtsverletzungen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Beschlagnahme) und Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • Beratung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage
  • Urheberrechte im Fall der Insolvenz oder Firmenauflösung
  • Nachlassgestaltung, Urheberrechte im Erbfall, Wahrnehmung von Persönlichkeitsrechten durch Erben
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