„Das Internet hat unseren Alltag revolutioniert, weil es viele alltägliche Vorgänge vereinfacht und beschleunigt – das gilt für die elektronische Post ebenso wie für das World Wide Web. Die digitale Welt birgt aber auch viele Missbrauchsmöglichkeiten“, warnt Bundesjustizministerin Zypries anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfels am 20. 11. 2008 in Darmstadt. Dringend nötig sei ein besserer „Schutz der digitalen Persönlichkeit“, so Zypries. „Viele Menschen geben im Internet höchstpersönliche Informationen preis, sind sich aber nicht immer aller Konsequenzen bewusst. Wir müssen sie dafür sensibilisieren, dass das Netz praktisch nichts ‚vergisst‘ und Daten auch für Zwecke verwendet werden können, an die viele gar nicht denken.“, so die Bundesjustizministerin weiter.

Allein private Vorsicht reicht aber nicht aus, um die digitale Persönlichkeit

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet.

„Die Gründung von GmbHs wird leichter und schneller. Gleichzeitig wird die GmbH fit für den internationalen Wettbewerb. Die GmbH wird – wieder – eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, sagt Bundesjustizministerin Zypries.

Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Folgende große Linien bestimmen die Reform: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert....

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„Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen“: In so manchen AGB von Internethändlern und eBay-Verkäufern befindet sich im Zusammenhang mit dem Verbraucher-Widerrufsrecht bzw. dem Rückgaberecht eine solche Klausel.

Diese Formulierung sei aber für die Verbraucher irreführend, entschied das Hanseatische OLG Hamburg (5 W 15/07, Beschluss vom 14. 2. 2007). Und wer eine solche Klausel benutze, gebe Anlass für eine Abmahnung durch seine Konkurrenten.
Das Gericht meint, eine solche Formulierung sei mit § 357 BGB unvereinbar. Nach dieser Vorschrift muss der gewerbliche Käufer im Fall des Vertragswiderrufs die Kosten der Rücksendung tragen. Wenn aber der Verbraucher lese, unfrankierte Sendungen würden nicht angenommen, müsse er denken, dass ihn die Kosten träfen:

„Denn der interessierte Verbraucher kann diese Regelung nur dahin verstehen, dass das Widerrufs- und...

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Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher in einem Internet-Shop ein aktuell beworbenes Produkt bestellen, dann aber geraume Zeit auf selbiges warten müssen. Nachfragen beim Händler können dann schon einmal ergeben, dass die Lieferfrist mehrere Wochen beträgt – statt erwarteter weniger Tage. Dabei sah es doch aus wie ein aktuelles Angebot…

Irreführung der Verbraucher? Ja, entschied der BGH.

Das entsprechende Urteil wird im folgenden auszugsweise und auf einzelne Aspekte beschränkt wiedergegeben: