Auf unserer Seite onwalt.de – dem Online-Anwalt – finden Sie ab sofort ein neues Tool, mit dem Sie eine Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop selbst erstellen können.

Folgende Punkte berücksichtigen wir:

  • geeignet für Jimdo, Shopify, 1&1, Strato und sonstige Shopsysteme
  • Kundenkonto (ja/nein)
  • Kontaktformular (ja/nein)
  • Newsletter-Versand (ja/nein)
  • Produktbewertungen/Kommentare (ja/nein)
  • Cookie-Nutzung (ja/nein)
  • Retouren-Dienstleister (ja/nein)
  • Einbindung von Services wir BillBee, EasyBill, xt:Commerce etc.
  • Sharing-Links zu Facebook, Instagram, Pinterest etc.

Die Datenschutzerklärung ist vorgesehen für unternehmerische Online-Shops mit Sitz in Deutschland, die physische Waren zum Verkauf anbieten. Für andere Einsatzbereiche fragen Sie bitte zuvor an.

Unser AGB-Generator für Onlineshops auf den Plattformen Amazon Marketplace, Handmade by Amazon, DaWanda, Etsy und eBay enthält ab sofort Datenschutzerklärungen, die konform sind mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die EU-weit ab dem 25. 5. 2015 gilt.

Zugleich bereiten wir auf onwalt.de ein Online-Tool vor, mit dem auch Shopbetreiber außerhalb der genannten Plattformen eine aktuelle Datenschutzerklärung erstellen können (verfügbar voraussichtlich ab 9. 5. 2018).

 

 

Ab 25. 5. 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und damit EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Das wirkt sich auch auf Online-Händler aus.

Unsere Sonderseite für DaWanda-Verkäufer mit Informationen zur neuen Datenschutzerklärung, zum Verfahrensverzeichnis und zu den Auskunftsrechten der Kunden  finden Sie hier.

 

 

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union wirkt sich spürbar auf das Domainrecht aus. So erklärte die EU-Kommission in einer offiziellen Stellungnahme vom 28. 3. 2018, dass britische Domain-Inhaber mit der Kündigung ihrer .eu-Domains zu rechnen haben, sobald das Land nicht mehr zur EU gehöre. Denn die Berechtigung zur Registrierung oder Verlängerung einer .eu-Domain bestehe nur, wenn der Registrant einen Sitz in der Europäischen Union habe. Diese Voraussetzung entfalle mit dem Brexit.

Ähnliche Probleme könnten sich auch ergeben für britische Inhaber von Unionsmarken (Marken, die beim Europäischen Markenamt für den gesamten EU-Raum registriert sind).

Haben Sie Fragen zum Domain– oder Markenrecht? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

 

Eine Unternehmerin hat eine Petition beim Bundestag eingereicht, die sich gegen die ausufernde Abmahntätigkeit von sogenannten “Wettbewerbsvereinen” richtet. Ziel ist eine Änderung der Gesetzeslage, so dass künftig die finanziellen Anreize für die Abmahnung unwesentlicher Rechtsverletzungen eingeschränkt werden.

Wenn Sie die Petition unterstützen möchten, können Sie online mitzeichnen (Link zur Webseite des Bundestages). Für die Mitzeichnung haben Sie Zeit bis zum 24. 4. 2018.

Den Inhalt der Petition und ihre Begründung geben wir hier wieder:

Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert, da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen. Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen...

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