Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union wirkt sich spürbar auf das Domainrecht aus. So erklärte die EU-Kommission in einer offiziellen Stellungnahme vom 28. 3. 2018, dass britische Domain-Inhaber mit der Kündigung ihrer .eu-Domains zu rechnen haben, sobald das Land nicht mehr zur EU gehöre. Denn die Berechtigung zur Registrierung oder Verlängerung einer .eu-Domain bestehe nur, wenn der Registrant einen Sitz in der Europäischen Union habe. Diese Voraussetzung entfalle mit dem Brexit.

Ähnliche Probleme könnten sich auch ergeben für britische Inhaber von Unionsmarken (Marken, die beim Europäischen Markenamt für den gesamten EU-Raum registriert sind).

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