Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet.

„Die Gründung von GmbHs wird leichter und schneller. Gleichzeitig wird die GmbH fit für den internationalen Wettbewerb. Die GmbH wird – wieder – eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, sagt Bundesjustizministerin Zypries.

Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Folgende große Linien bestimmen die Reform: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert. Zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.

Vorgesehen ist auch ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben. Der deutsche Mittelstand kann also beruhigt sein, Ruf und Ansehen „seiner“ GmbH werden nicht angetastet.

Quelle: Bundesjustizministerium