Geistiges Eigentum (Intellectual Property – IP)


Die Rechte des Geistigen Eigentums sind in diversen Rechtsgebieten und Gesetzen verankert. Hierzu gehören

sowie verschiedene Neben- bzw. Spezialgebiete, zu denen z.B. das Halbleiterschutzgesetz oder das Sortenschutzgesetz zählen.

Auch unternehmensinternes Wissen über bestimmte Produktionsverfahren, Betriebsabläufe oder Marktdaten kann als Betriebsgeheimnis geschützt sein. Hierzu finden sich Regelungen z.B. im Wettbewerbsrecht (UWG). Solches Wissen können Sie z.B. über Know-How-Verträge lizensieren.

Gern helfen wir Ihnen in allen Fragen des geistigen Eigentums weiter:

  • Wir prüfen die Schutzfähigkeit von Produkten, Marken, Namen, Konzepten und Verfahren.
  • Wir gestalten Verträge für die Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt beteiligten Parteien – z.B.  Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements – NDA), Lizenzvereinbarungen, Wettbewerbsklauseln und Abgrenzungsvereinbarungen.
  • Wir vertreten Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte im Falle der Verletzung durch Dritte.
  • Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Schutzrechtsbehauptungen und im Falle des Vorwurfs von Rechtsverletzungen.
  • Wir vertreten Sie bei Abmahnungen, bei einstweiligen Verfügungen und in Klageverfahren.
  • Wir beraten Sie, wie mit Schutzrechten und Lizenzen im Insolvenzfall zu verfahren ist.
Verwandte Themen