01
Aug 2016
BGH: Keine Makler-Provision ohne Widerrufsbelehrung
Auch online geschlossene Aufträge an Immobilienmakler unterliegen dem Verbraucher-Widerrufsrecht. Ein Verbraucher, die einen Makler mit der Vermittlung einer Wohnung oder eines Grundstücks beauftragt hat, muss dem Makler keine Provision zahlen, wenn der Makler über das Widerrufsrecht nicht richtig informiert hat und der Verbraucher nach Erwerb der Immobilie den Maklervertrag widerruft. Die Widerrufsfrist ist in diesem Falle nicht auf 14 Tage beschränkt, sondern gilt fort. Dies entschied der Bundesgerichtshof aktuell in zwei Fällen (Az. I ZR 30/15 und I ZR 68/15).
Unsere Kanzlei berät Sie gern zu allen Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht.