Probleme bei einem Software-Projekt

Rechtliche Probleme in der Software-EntwicklungNicht immer wird Software so erstellt wie beauftragt. Manche Softwareprojekte kommen ins Stocken, werden bewusst abgebrochen oder scheitern auf andere Weise. Dies kann eine Reihe von Problemen sowohl für den Auftraggeber als auch für den Softwareentwickler mit sich bringen. In rechtlicher Sicht ist bei Problemen in der Softwareentwicklung typischerweise folgendes zu klären:

  • Ist ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag für die Softwareentwicklung vereinbart worden?
  • Haben die Parteien ein Lastenheft und/oder ein Pflichtenheft aufgestellt?
  • Für welchen Stand hat der Auftraggeber bereits die Abnahme erklärt? Setzt der Auftraggeber die Software bereits ganz oder teilweise ein? Gilt der eingesetzte Teil damit als konkludent abgenommen?
  • Kann die Software zum jetzigen Entwicklungsstand verwendet werden? Sind zumindest Teile des Programmcodes (Klassen, Bibliotheken, Module) verwendbar?
  • Hat der Auftraggeber physischen Zugriff auf den Programmcode? Auf welchem Server ist der Programmcode bisher installiert? Müssen hierfür noch Zugangsdaten (Passwörter) ausgetauscht werden?
  • Soll der Auftragnehmer die Software noch bis zu einem gewissen Stand fertigstellen? Wenn ja, gibt es hierfür ein Lastenheft oder Pflichtenheft? Oder soll ein Dritter die Software fertigstellen? Wenn ja, wie kann der Code sinnvoll übergeben werden?
  • Soll der Auftragnehmer noch Mängel der Software beheben? Gibt es hierzu konkrete Mängelanzeigen bzw. Mängelrügen und vereinbarte Fristen für die Mängelbeseitigung?
  • Welche Rechte an der Software (Urheberrecht, Datenbankrecht, Designrecht) muss der Entwickler dem Auftraggeber noch einräumen? Greift die Software auf Open Source zurück, und sind dem Auftraggeber deren Lizenzbedingungen bekannt?
  • Ist dem Auftraggeber durch die Verzögerung ein Schaden entstanden? Kann der Auftraggeber den Verzugsschaden konkret beziffern? Sind Vertragsstrafen vereinbart worden?
  • Welche Zahlungen sind noch zu leisten? Inwieweit kann der Auftraggeber das Honorar des Softwareentwicklers mit eigenen Schadensersatzforderungen (z.B. wegen Verzugs oder Beauftragung eines Dritten) aufrechnen?
  • Welche Regelungen zum Datenschutz sind zu treffen? Muss der Softwareentwickler noch personenbezogene Daten herausgeben oder löschen?

Gern helfen wir Ihnen in allen diesen – und darüber hinausgehenden – Fragen weiter. Wir beraten Sie sowohl in Bezug auf klassische Softwareentwicklung (Werkvertrag, Pflichtenheft, „Waterfall“) als auch in Bezug auf Projekte mit flexibler, iterativer Herangehensweise (Dienstvertrag, Agile Softwareentwicklung, „Scrum“, Sprints).

Außergerichtliche Beratung und Vertretung

Solange noch kein Rechtsstreit bei Gericht anhängig ist, beraten und vertreten wir sowohl Softwareentwickler als auch Auftraggeber dabei, ihre Rechte zu wahren und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Aufgrund unserer fundierten Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung, Web-Technologien und Netzwerkarchitektur sprechen wir mit Entwicklern und Auftraggebern dieselbe Sprache.

PHP, mySQL, LAMP, Ajax, Java, NAS und SaaS sind für uns keine Fremdwörter. Sprechen Sie also mit uns – wir brauchen keinen Dolmetscher.

Prozessführung / Klage

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gerichtlich. Sie wollen als Softwareentwickler Klage auf Zahlung Ihres Werklohns erheben? Oder Sie sind Auftraggeber und möchten wegen eines Verzugsschadens klagen? Das ist keine einfache Materie! Wir klären Sie über die erforderliche Beweisführung – z.B. mittels Sachverständigengutachten – auf und besprechen mit Ihnen im Vorfeld die damit verbundenen Kosten und Risiken. Vertrauen Sie auf unsere Prozesserfahrung bei Klagen im Softwarerecht.

Rechtliche Gutachen für Softwareprojekte

Gern erstellen wir Ihnen auch außerhalb eines Rechtsstreits gutachterliche Stellungnahmen, insbesondere zur Auslegung von Klauseln in einem Softwareerstellungsvertrag, zur Abnahmefähigkeit erstellter Software, zur Brauchbarkeit und Verbindlichkeit von Lastenheften und Pflichtenheften, zur Schadensermittlung im gescheiterten oder verspäteten Softwareprojekt, zum Urheberrecht an Programmcode und Open-Source-Modulen, zu Rechten an Datenbanken oder zum Datenschutz. Gern stehen wir Ihnen mit unserem Know-How zur Verfügung!

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