Häufige Gründe für Abmahnungen

Update vom 12. 12. 2017

Der „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“, im folgenden kurz „IDO“, ist für seine massenhaft ausgesprochenen Abmahnungen bekannt.

Unsere Kanzlei möchte Sie in Kooperation mit DaWanda darüber informieren, welche Fehler momentan besonders häufig zu einer Abmahnung von IDO führen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden und geben Sie Abmahnern keine Chance!

Tappen Sie nicht in diese Fallen:

1.

Fehlende, veraltete oder unvollständige AGB

SchreibmaschineWenn Sie als Unternehmer (gewerblicher Verkäufer) bei DaWanda oder auf einem anderen Portal Produkte anbieten, müssen Sie Ihren Kunden eine Reihe von Pflichtinformationen mitteilen. Dazu gehören im wesentlichen die Informationen über

  • das Verbraucher-Widerrufsrecht (aktuelle Widerrufsbelehrung),
  • Ihre Zahlungs- und Lieferbedingungen (wohin Sie liefern, zu welchen Kosten, und welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren),
  • Ihre Gewährleistungs- und/oder Garantiebedingungen (Mängelhaftungsrecht),
  • die Speicherung des Vertragstextes (ob und wie Ihr Kunde nach Vertragsschluss eine Kopie des Kaufvertrags erhält).

Daneben bestehen noch einige weitere Informationspflichten. Nach unserer Beobachtung sind die oben aufgeführten Punkte jedoch diejenigen, die derzeit am häufigsten abgemahnt werden, wenn Sie sie nicht umgesetzt haben.

Umsetzen können Sie die Informationspflichten am besten, indem Sie passende AGB und Widerrufsbelehrungen verwenden. Professionell erstellte Rechtstexte erfüllen alle oben genannten Informationspflichten. Nutzen Sie dafür nur seriöse Quellen. Und halten Sie die Texte auch nach der Erstellung aktuell – denn die Rechtslage  ändert sich gelegentlich, und von anderen kopierte Texte könnten bereits veraltet sein und Fehler enthalten.

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2.

„Versicherter Versand“

Lieferwagen mit HebebühneViele Verkäufer erwähnen in ihren Shops, sie würden Ware versichert versenden, dies zumindest ab einem bestimmten Warenwert. Wie auch immer Sie einen solchen Versand bewerben oder beschreiben: Ein solcher Hinweis ist wettbewerbswidrig, wie die Gerichte bereits mehrfach eindeutig geurteilt haben.

Die Rechtsprechung begründet dies wie folgt:  Beim Verkauf einer Ware von einem Unternehmer an einen Verbraucher trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko, also das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware auf dem Postweg; der Käufer hat stets Anspruch auf eine mangelfreie Übersendung. Ob der Versand versichert erfolgt, kann dem Käufer also egal sein; für ihn macht es rechtlich keinen Unterschied. Der einzige, der im Schadensfall aus einer Versicherung einen Vorteil haben kann, ist der Verkäufer. Rechtlich gesehen ist die Angabe „versicherter Versand“ demnach eine irreführende Werbung, und eine solche ist nicht zulässig.

Streichen Sie also jegliche Hinweise auf „versicherten Versand“, „unversicherten Versand“, „versichertes Paket“, „nachverfolgbare Sendung“ und vergleichbare Formulierungen aus Ihrem Shop.

3.

Kosten für den Versand ins Ausland

Ferner mahnt IDO momentan ab, wenn Ihr Shop unvollständige oder missverständliche Angaben zu den Kosten des Versands ins Ausland enthält. Dies betrifft zum Beispiel folgende Formulierungen, die alle unzulässig sind:

  • „Für den Versand ins Ausland sprechen Sie mich gern an.“
  • „Versandkosten in die EU bitte per E-Mail anfragen.“
  • „Ich versende weltweit – Porto hängt vom Land ab.“
  • „Versandkostenfrei nach Deutschland und Österreich. Andere Länder auf Anfrage.“

Wie Sie es richtig machen? Beachten Sie diese Punkte:

  1. Geben Sie immer unmissverständlich an, wohin Sie zu liefern bereit sind. Nennen Sie am besten alle Länder konkret, z.B. „Versand nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.“ oder beziehen Sie sich auf eindeutige Ländergruppen, z.B. „Versand in alle Länder der Europäischen Union.“
  2. Nennen Sie stets die konkreten Versandkosten für jedes Land oder jede eindeutige Ländergruppe.
  3. Die Formulierung „auf Anfrage“ ist immer unzulässig und dürfen Sie nicht verwenden.

4.

Fehlende oder fehlerhafte Textilkennzeichnung

NähmaschineNach unserer Beobachtung werden derzeit besonders viele Abmahnungen damit begründet, dass Verkäufer von Textilien keine passende Textilkennzeichnung in ihrer Produktbeschreibung haben. Denken Sie also daran,

  • nicht nur das passende Etikett an Ihrer Ware anzubringen, sondern die vorgeschriebenen Informationen auch in die Produktbeschreibung aufzunehmen,
  • verwenden Sie für die Textilfasern dabei nur die gesetzlich zugelassenen Begriffe,
  • verwenden Sie von den zugelassenen Begriffen keine Abkürzungen,
  • nennen Sie jedenfalls immer die deutsche Bezeichnung einer Faser, auch wenn Sie eine Übersetzung hinzufügen.

Rechtsgrundlagen für Kreative (Buchtitel-Vorschau)Ausführliche Infos zu Ihren Textilkennzeichnungs-Pflichten finden Sie auch in unserem Handbuch „Rechtsgrundlagen für Kreative“.

3. Auflage, 140 Seiten mit vielen Abbildungen und Praxis-Tipps

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Weitere Abmahngründe

Natürlich sind die hier genannten Gründe nicht die einzigen, die zu einer Abmahnung führen können. Auch z.B. produktspezifische Anforderungen (CE-Kennzeichnung für Kinderspielzeug oder die Kennzeichnungspflichten für Schmuck) sollten Sie kennen und berücksichtigen, um alles richtig zu machen.

Nutzen Sie das Rechtsportal von DaWanda!

DaWanda bietet eine umfangreiche Sammlung mit Erläuterungen und Tipps zu vielen Rechtsthemen: Nutzen Sie das kostenfreie Rechtsportal von DaWanda in Kooperation mit unserer Kanzlei, um sich zu informieren!

Anwaltliche Hilfe bei Abmahnungen

Wenn Sie Fragen zu einer Abmahnung haben, schicken Sie uns bitte Ihre Abmahnung vollständig (mit allen Anlagen!) per E-Mail an mail@wa-recht.de oder per Fax an (030) 33 02 19 02. Bitte geben Sie immer eine Telefonummer an, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.