19
Juni 2026
Juni 2026: Onlinehändler müssen Widerrufsbutton anbieten
Seit 19. Juni 2026 müssen alle Unternehmen, die in der EU einen Online-Vertragsschluss über Waren oder Dienstleistungen anbieten, einen Widerrufsbutton auf ihrer Webseite bereitstellen. Rechtsgrundlage für die Neuerung ist § 356a BGB, der in Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt. Mit dem Widerrufsbutton soll es Verbrauchern genau so einfach gemacht werden, einen Vertrag zu widerrufen, wie sie ihn abschließen können – nämlich mit einem Klick.
Alle Informationen im Überblick auf onwalt.de/akademie/widerrufsbutton.
