Einführung der Unionsmarke durch EU Intellectual Property Office (EUIPO)

Am 23. 3. 2016 ist die Verordnung (EU) 2015/2424 in Kraft getreten. Durch die Verordnung ist die bisherige „Gemeinschaftsmarke“ durch die neue „Unionsmarke“ abgelöst worden. Die Unionsmarke schützt eine Marke in allen Ländern der Europäischen Union. Sie kann als Wortmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Positionsmarke oder auch in weiteren Formen angemeldet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Unionsmarke im Fast-Track-Verfahren angemeldet werden. Die Prüfung des Markenamtes kann hierdurch bereits nach 3-4 Wochen abgeschlossen sein.

Mit Einführung der Unionsmarke ist auch das bisher als HABM, OHIM oder OAMI bezeichnete europäische Markenamt umbenannt worden in European Union Intellectual Property Office (EUIPO). Der Name des Amtes wird damit an verbreitete Bezeichnungen anderer Markenämter  angepasst (World Intellectual Property Office: WIPO, Canadian Intellectual Property Office: CIPO).

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