Markenanmeldung international


Sie wollen Ihre Marke nicht nur in Deutschland nutzen, sondern auch in anderen Ländern? Wir unterstützen Sie bei Ihrer Markenanmeldung im Ausland.

Europäische Marke (Unionsmarke) anmelden

Wenn Sie Markenschutz in der EU, d.h. allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gleichzeitig erreichen möchten, können Sie eine Unionsmarke anmelden (bis 22. 3. 2016 „Gemeinschaftsmarke“ genannt). Zuständig für die Markenanmeldung ist das EU Intellectual Property Office (EUIPO) in Alicante (Spanien). Sobald Ihre Marke im Register eingetragen ist, wirkt der Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Die Anmeldegebühr hängt von der Zahl der Markenklassen (Zahl der verschiedenen Waren und/der Dienstleistungen) ab. Die an das Register zu zahlende Mindestgebühr beträgt 850 Euro. Hinzu kommen Anwaltskosten für die vorangehende Markenrecherche und die Vertretung im Anmeldeverfahren – wenn Sie hierfür einen Anwalt beauftragen, was wegen der Komplexität des Markenrechts in der Regel zu empfehlen ist.

EU-Mitgliedsstaaten

Die Unionsmarke gewährt Schutz in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

IR-Marke anmelden

Wenn Sie Ihre Marke weltweit nutzen möchten, also auch für Länder außerhalb der EU, können Sie eine IR-Marke anmelden. Grundlage für die internationale Markenanmeldung ist das Madrider Abkommen, dem eine Vielzahl an Ländern beigetreten ist, um die Anmeldung von Marken grenzüberschreitend zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen.

Um eine IR-Marke anmelden zu können, müssen Sie schon über eine in einem Mitgliedsland registrierte nationale Marke oder über eine Unionsmarke verfügen oder hierfür zumindest eine Anmeldung eingereicht haben. Die bereits bestehende (oder zur Eintragung angemeldete) Marke muss nachgewiesen werden und wird dem Verfahren zur Eintragung einer IR-Marke zugrundegelegt. Wenn Sie über das Madrider Abkommen Ihre Marke international anmelden, brauchen Sie nur einen einzigen Antrag zu stellen, auch wenn Sie den Markenschutz auf mehrere Länder erstrecken wollen. Die WIPO (World Intellectual Property Organisation), die den Antrag bearbeitet, leitet ihn an alle Markenämter in den gewünschten Ländern weiter.

Teilnehmende Länder

Am Madrider Verfahren für die internationale Markenanmeldung nehmen derzeit unter anderem folgende Länder teil (Angaben ohne Gewähr): Ägypten, Albanien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich), Iran, Irland, Island, Italien, Japan, Kasachstan, Kirgistan, Süd-Korea, Kroatien, Kuba, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Montenegro, Marokko, Mazedonien (FYR), Moldawien (Moldau), Niederlande, Niederländische Antillen, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Sambia, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Syrien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan, Vietnam, Zypern.

Ferner können wir Ihre Marke anmelden mit Wirkung für die Mitgliedsländer der African Intellectual Property Organization (OAPI). Dies sind Äquatorial-Guinea, Bénin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kongo, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Tschad, Togo und die Zentralafrikanische Republik.

IR-Marke statt EU-Marke

Wenn Sie eine EU-Marke eintragen lassen, wirkt deren Schutz für alle Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam. Sie können also keine einzelnes EU-Land vom Geltungsbereich Ihrer Marke ausschließen. Sie müssen also im Vorfeld nicht nur das deutsche Markenregister auf eventuelle Kollisionen mit bereits bestehenden Marken prüfen, sondern sämtliche Markenregister aller EU-Mitgliedsstaaten. Der Aufwand ist nicht nur höher, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Markeninhaber Widerspruch gegen Ihre Anmeldung einlegt. Wenn Sie bereits bei der Markenrecherche feststellen, dass es in einzelnen Staaten bereits identische oder ähnliche Marken gibt, sollten Sie keine EU-Marke anmelden. In einem solchen Fall wäre die Alternative, die Markenanmeldung auf einzelne Länder zu beschränken, indem Sie für diese eine IR-Marke anmelden. Das ist zwar in der Regel teurer als eine EU-Marke, dafür aber sicherer, wenn Sie hierdurch Markenstreitigkeiten vermeiden können.

Verwandte Themen Links zu externen Seiten