Ablauf einer GmbH-Gründung

Sie möchten eine GmbH gründen? Gern begleiten wir Sie durch den Gründungsvorgang. Hier stellen wir Ihnen den typischen Ablauf bei der Gründung einer GmbH vor:

Vorüberlegungen

Die GmbH ist eine sehr flexible Rechtsform mit vielen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Nutzen Sie diesen Spielraum, um die GmbH so zu gestalten, dass sie Ihrem Geschäftskonzept optimal entspricht.

Folgende Überlegungen sollten Sie mindestens anstellen:

  • Wer gründet? Wieviele Gesellschafter wollen sich beteiligen? Mit welchen Stammeinlagen?
  • Wollen Sie bereits jetzt eine spätere Beteiligung eines Investors berücksichtigen (z.B. durch einen Vorratsbeschluss für eine spätere Kapitalerhöhung)?
  • Geschäftsgegenstand: Sind besondere Genehmigungen nach der Gewerbeordnung erforderlich?
  • Sollen bestehende Rechte eingebracht werden, z.B. Markenrechte, Urheberrechte, Domains, Patente, Designs oder Know-How?
  • Wie möchten Sie die Stimmrechte (z.B. auch Minderheitsrechte) und die Gewinnbeteiligung regeln?
  • Wie wollen Sie den Austritt eines Gesellschafters aus der GmbH oder der Eintritt eines neuen Gesellschafters in die GmbH handhaben?

Gestaltung des GmbH-Vertrags (GmbH-Satzung)

Nach Klärung der Vorüberlegungen erstellen den Vertrag zur Gründung Ihrer GmbH – abgestimmt auf alle individuellen Anforderungen Ihres Geschäftskonzeptes.

In der Phase, in der Sie und Ihre Mitgesellschafter sich über die einzelnen Satzungsregelungen abstimmen, haben Sie den Status einer Vorgründungs-Gesellschaft.

Ihre GmbH-Satzung ist das Fundament Ihres gesamten Unternehmens. Nehmen Sie sich Zeit für die Details und vertrauen Sie nicht darauf, dass „Standard-Vertrag“ aus dem Internet passen würde!

Beurkundung

Wenn wir gemeinsam mit Ihnen die endgültige Fassung Ihres GmbH-Vertrags ausgearbeitet haben, legen Sie diesen Entwurf einem Notar Ihrer Wahl zur Beurkundung vor. Jeder Gründungsgesellschafter benötigt hierzu ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Wenn Sie keinen Notar kennen, vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu einem Notariat und bereiten den Beurkundungstermin für Sie vor.

Sobald die Gründer und der Notar die Gründungsurkunde unterzeichnet haben, besteht die GmbH in Gründung (GmbH i.Gr.).

Im Beurkundungstermin legen Sie auch fest, wer Geschäftsführer der GmbH werden soll. Nur der Geschäftsführer kann die GmbH zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Der Geschäftsführer muss daher ebenfalls im Notartermin anwesend sein und sich ausweisen können.

Kontoeröffnung, Einzahlung des Stammkapitals

Jetzt müssen Sie ein Geschäftskonto für die GmbH i.Gr. einrichten und das Stammkapital einzahlen. Mit der Bescheinigung des Notars über die Gründung gehen Sie zu einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl und eröffnen dort neues Geschäftskonto auf den Namen Ihrer neuen GmbH. Verwenden Sie keinesfalls ein bereits vorher zu anderen Zwecken genutztes Konto!

Wenn Sie die Einlage einzahlen, achten Sie darauf, dass aus dem Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Einzahlung klar hervorgeht, dass es sich um die Stammeinlage handelt, und für welchen Gesellschafter sie eingezahlt wird.

Nachweis der Einzahlung

Über die Einzahlung der Einlage benötigen Sie von Ihrer Bank eine Einzahlungsbeleg im Original. Dies kann eine Quittung über eine Bareinzahlung sein oder ein Kontoauszug, der die Überweisungsgutschrift enthält.

Den Einzahlungsbeleg legen Sie wieder Ihrem Notar vor. Erst nach Prüfung der Einzahlung wird der Notar Ihre Gründungsunterlagen an das Handelsregister weiterleiten.

Eintragung durch das Handelsregister

Sobald der Notar Ihre Gründungsunterlagen beim Handelsregister eingereicht hat, prüft das Handelsregister, ob alle Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt sind.

Liegen alle Voraussetzungen vor, trägt das Handelsregister Ihre neue GmbH ein und veröffentlicht die Neuanmeldung im Bundesanzeiger. Sie erhalten sodann eine Eintragungsnachricht per Post an die Anschrift Ihrer GmbH.

Jetzt können Sie starten!

Spätere Änderungen der GmbH

Die Flexibilität einer GmbH zeigt sich daran, dass spätere Gesellschafterwechsel bei der GmbH relativ leicht zu bewerkstelligen sind. Die GmbH kann auch ihren Geschäftsgegenstand, ihre Firmierung, ihren Sitz oder ihr Stammkapital ändern. Sie können die GmbH auch in andere Rechtsformen umwandeln, z.B. in eine Aktiengesellschaft (AG).

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