Das Europäische Parlament hat Änderungen des Verbraucherrechts bei Onlinekäufen angekündigt. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Transparente Unterscheidung zwischen Unternehmern und Privatverkäufern: Auf Verkaufsplattformen (wie z.B. eBay, Etsy, Amazon Marketplace) sollen Angebote künftig so gekennzeichnet werden, dass ein Kaufinteressent schnell feststellen kann, ob es sich beim Verkäufer um einen Unternehmer oder eine Privatperson handelt. Durch die Kennzeichnung sollen Kaufinteressenten einfacher erkennen können, ob sie z.B. ein Verbraucher-Widerrufsrecht haben und auf welche Ansprüche sie sich im Fall von Mängeln stützen können (Gewährleistung, Produkthaftung etc.).
- Einschränkung des Widerrufsrechts: Ferner wird vorgesehen, das Widerrufsrecht für Verbraucher einzuschränken. Die Einschränkung betrifft Fälle, in denen der Verbraucher die gekaufte Ware in einer Weise in Benutzung nimmt, die über das bloße Ausprobieren hinausgeht (Beispiel: Ein Ballkleid wird nicht nur zuhause...